Ratgeber Arbeitsschutz
Erste-Hilfe-Unterweisung und Ersthelfer im Betrieb
Ein Schnittwunde, ein Sturz, ein Kreislaufkollaps – bis der Rettungsdienst eintrifft, zählen die ersten Minuten. Damit dann jemand weiß, was zu tun ist, schreibt der Gesetzgeber sowohl eine allgemeine Erste-Hilfe-Unterweisung als auch ausgebildete Ersthelfer im Betrieb vor. Hier steht, was den Unterschied macht und wie viele Ersthelfer du wirklich brauchst.
Erste-Hilfe-Unterweisung vs. Ersthelfer-Ausbildung
Beide Begriffe werden oft vermischt, meinen aber unterschiedliche Dinge. Die allgemeine Erste-Hilfe-Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten: Sie erfahren, wo das Verbandmaterial liegt, wer die Ersthelfer im Betrieb sind und wie ein Notruf abgesetzt wird. Sie ist Teil der normalen Unterweisungspflicht – mehr dazu in unserem Ratgeber Sicherheitsunterweisung: Pflicht, Inhalte und Ablauf. Die Ersthelfer-Ausbildung dagegen ist eine mehrstündige praktische Schulung für die Beschäftigten, die im Ernstfall aktiv Erste Hilfe leisten sollen – Wiederbelebung, Wundversorgung, stabile Seitenlage inklusive.
Rechtliche Grundlage
Die betriebliche Erste Hilfe ist in den §§ 24 bis 26 DGUV Vorschrift 1 geregelt – der allgemeinen Unfallverhütungsvorschrift, die auch die Unterweisungspflicht nach § 4 begründet (dazu mehr in unserem Ratgeber DGUV Vorschrift 1: Unterweisungspflicht einfach erklärt). § 24 verpflichtet zu Erste-Hilfe-Material und -Einrichtungen, § 25 zur Meldung und Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen, § 26 zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer.
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
§ 26 DGUV Vorschrift 1 gibt zwei Faustregeln vor, je nach Betriebsart:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe mit mindestens 2 anwesenden Beschäftigten: mindestens 5 % Ersthelfer.
- Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Handwerk, Bau): mindestens 10 % Ersthelfer.
Bereits bei kleinen Betrieben mit nur wenigen Beschäftigten reicht rechnerisch oft ein einziger Ersthelfer aus – wichtig ist, dass er auch bei Urlaub oder Krankheit erreichbar bleibt, weshalb viele Betriebe vorsichtshalber mehr als das Minimum ausbilden.
Auffrischung, Material und Dokumentation
Die Ersthelfer-Qualifikation muss alle zwei Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden, sonst gilt sie als abgelaufen. Zusätzlich braucht jeder Betrieb ausreichendes, leicht erreichbares Erste-Hilfe-Material, einen gut sichtbaren Aushang mit Notrufnummern und den Namen der Ersthelfer sowie ein Verbandbuch, in dem jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird. Eine passende Struktur für den allgemeinen Unterweisungsnachweis gibt es in unserer kostenlosen Unterweisung-Vorlage.
Wie uVise dabei hilft
uVise erinnert automatisch an die Auffrischung der Ersthelfer-Ausbildung und an die jährliche Erste-Hilfe-Unterweisung aller Beschäftigten, sammelt die Unterschrift jedes Mitarbeiters rechtssicher mit Zeitstempel und legt den Nachweis unveränderbar im Archiv ab.
Wichtig: Die praktische Erste-Hilfe-Ausbildung deiner Ersthelfer führt weiterhin eine zugelassene Ausbildungsstelle durch – uVise sorgt dafür, dass Fristen im Blick bleiben und die allgemeine Unterweisung sauber dokumentiert ist.
7 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Muss jeder Mitarbeiter eine Erste-Hilfe-Ausbildung haben?
Nein. Alle Beschäftigten müssen im Rahmen der allgemeinen Unterweisung über Erste-Hilfe-Einrichtungen und die betrieblichen Ersthelfer informiert werden – eine vollständige Erste-Hilfe-Ausbildung ist aber nur für die benannten Ersthelfer selbst vorgeschrieben.
Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?
Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 gilt als Faustregel: In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mindestens 2 anwesenden Beschäftigten müssen 5 % Ersthelfer sein, in sonstigen Betrieben (z. B. Produktion, Handwerk) 10 %. Bei kleinen Betrieben reicht oft auch ein Ersthelfer, sofern die Quote erfüllt ist.
Wie oft muss die Ersthelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
Alle zwei Jahre, durch eine Fortbildung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Ohne rechtzeitige Auffrischung verliert die Qualifikation ihre Gültigkeit und der Betrieb hat rechnerisch keinen ausgebildeten Ersthelfer mehr.
Was gehört noch zur betrieblichen Ersten Hilfe außer den Ersthelfern?
Ausreichend und leicht zugängliches Erste-Hilfe-Material (Verbandkasten), ein gut sichtbarer Aushang mit den Notrufnummern und den Namen der Ersthelfer sowie ein funktionierendes Verbandbuch, in dem jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert wird.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die §§ 24 bis 26 DGUV Vorschrift 1 sowie die für deinen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.