Ratgeber Arbeitsschutz
SiFa im Betrieb: Welche Möglichkeiten hast du?
Jeder Betrieb braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) – aber „braucht" heißt nicht „muss selbst einstellen". Es gibt drei anerkannte Wege, die Pflicht zu erfüllen, und welcher passt, hängt vor allem von deiner Betriebsgröße ab. Hier der Überblick, bevor du irgendwo unterschreibst.
Die Rechtsgrundlage in Kürze
Die Pflicht steht im § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Jeder Arbeitgeber muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Wie viel Betreuungszeit nötig ist und in welcher Organisationsform, konkretisiert die branchenspezifische DGUV Vorschrift 2 deiner Berufsgenossenschaft – die Grundpflicht selbst gilt aber unabhängig von der Betriebsgröße, wie bei der Gefährdungsbeurteilung auch.
Die drei Modelle im Überblick
1. Interne Fachkraft – eigener Mitarbeiter mit SiFa-Ausbildung.
2. Externe / überbetriebliche SiFa – Dienstleister auf Honorarbasis, kommt nach Bedarf ins Haus.
3. Unternehmermodell – der Chef macht es nach kurzer Schulung größtenteils selbst, nur für kleine Betriebe.
1. Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ein eigener Mitarbeiter durchläuft die SiFa-Ausbildung (mehrere Wochen, meist berufsbegleitend über 1–2 Jahre verteilt) und übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung neben oder anstelle seiner bisherigen Aufgaben. Lohnt sich vor allem für größere Betriebe oder Betriebe mit hoher Gefährdung, wo ohnehin viele Betreuungsstunden pro Jahr anfallen und jemand ständig vor Ort sein soll.
- Vorteil: kennt den Betrieb von innen, ist jederzeit ansprechbar.
- Nachteil: Ausbildungskosten und -zeit, plus laufende Fortbildungspflicht. Fällt die Person aus (Urlaub, Krankheit, Kündigung), fehlt die Betreuung ganz.
2. Externe / überbetriebliche SiFa
Ein freiberuflicher Sicherheitsingenieur oder ein überbetrieblicher Dienst (z. B. TÜV, DEKRA, oder ein regionaler Dienst) übernimmt die Betreuung auf Honorarbasis – meist mit einem festen Stundenkontingent pro Jahr, das sich an Betriebsgröße und Gefährdung orientiert. Für die meisten kleinen und mittleren Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe der praktikabelste Weg, weil kein eigenes Fachwissen aufgebaut werden muss.
- Vorteil: kein Ausbildungsaufwand, planbare Kosten, bringt Erfahrung aus vielen anderen Betrieben mit.
- Nachteil: weniger präsent im Alltag, Termine müssen koordiniert werden.
3. Unternehmermodell (nur kleine Betriebe)
Für kleinere Betriebe erlauben viele Berufsgenossenschaften die alternative bedarfsorientierte Betreuung, umgangssprachlich „Unternehmermodell": Der Chef absolviert eine anerkannte Schulung (Basis- plus Aufbauseminar) und übernimmt die Grundbetreuung weitgehend selbst. Zusätzlich muss er sich bei konkretem Anlass – neue Maschine, Unfall, Umbau – extern sicherheitstechnisch beraten lassen. Die genaue Beschäftigtengrenze legt jede Berufsgenossenschaft in ihrer eigenen DGUV-Vorschrift-2-Fassung fest, deshalb lohnt ein Blick in die eigene BG-Satzung, bevor man fest damit plant.
- Vorteil: günstigste Variante, keine laufenden Honorare.
- Nachteil: Schulungsaufwand für den Chef selbst, nur bis zu einer bestimmten Betriebsgröße zulässig, bei komplexer Gefährdung oft nicht ausreichend.
Und wenn die SiFa fehlt?
Das Fehlen der vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII und kann mit Bußgeld belegt werden. Nach einem Arbeitsunfall prüft die Berufsgenossenschaft das gezielt – fehlt die SiFa-Bestellung, kann das zusätzlich zu Regressforderungen führen, weil die vorgeschriebene fachliche Beratung schlicht nicht stattgefunden hat.
Ehrlich abgegrenzt
uVise wählt oder ersetzt deine SiFa nicht. Ob interne Fachkraft, externer Dienst oder Unternehmermodell – diese Entscheidung triffst du zusammen mit deiner Berufsgenossenschaft, uVise kann dir keine Sicherheitsfachkraft vermitteln.
Was uVise übernimmt, ist der Teil danach: Unterweisungen digital an die richtigen Leute verteilen, Fristen automatisch im Blick behalten, auf dem Handy rechtssicher unterschreiben lassen und jeden Nachweis unveränderbar archivieren – egal, wer bei euch die sicherheitstechnische Betreuung übernimmt.
7 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Muss wirklich jeder Betrieb eine SiFa haben?
Ja, dem Grunde nach jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten – § 5 ASiG kennt keine Untergrenze. Wie viel SiFa-Zeit nötig ist und in welcher Form (intern, extern, Unternehmermodell), hängt von Betriebsgröße und Gefährdung ab und steht in der DGUV Vorschrift 2 deiner Berufsgenossenschaft.
Was ist günstiger: interne oder externe SiFa?
Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe ist eine externe/überbetriebliche SiFa günstiger, weil du nur die tatsächlich benötigten Einsatzstunden bezahlst statt eines vollen Gehalts plus Ausbildungskosten. Ab einer gewissen Betriebsgröße oder bei hoher Gefährdung rechnet sich eine interne Fachkraft eher.
Wer darf das Unternehmermodell nutzen?
Kleine Betriebe bis zu einer Beschäftigtenzahl, die deine Berufsgenossenschaft in ihrer DGUV-Vorschrift-2-Fassung festlegt (häufig bis 50, teils weniger, teils mehr – es gibt keinen bundesweit einheitlichen Wert). Der Unternehmer muss dafür eine anerkannte Schulung absolvieren und lässt sich zusätzlich anlassbezogen extern beraten.
Was passiert, wenn ich keine SiFa bestelle?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII und kann mit Bußgeld geahndet werden. Bei einem Arbeitsunfall wiegt das zusätzlich schwer, wenn sich zeigt, dass die vorgeschriebene sicherheitstechnische Betreuung gefehlt hat – dann drohen auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und die für deinen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft.