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41 Sprachen

Unterweisungen, die auch fremdsprachige Mitarbeiter verstehen.

Eine Unterweisung mehrsprachig durchzuführen ist keine Kür, sondern für viele Betriebe Pflicht: Wer nicht ausreichend Deutsch versteht, muss die Unterweisung in seiner Muttersprache oder in verständlicher Form erhalten. uVise übersetzt und liest jede Unterweisung automatisch in 41 Sprachen vor.

Keine Kreditkarte nötig · 12 Monate Laufzeit

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DOKUMENT · DEUTSCH

Gesetzliche Pflicht

Die Rechtslage: Unterweisung in verständlicher Sprache

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss ein Arbeitgeber seine Beschäftigten „ausreichend und angemessen" unterweisen. „Angemessen" bedeutet dabei auch: verständlich für die Person, die davor sitzt. Ergänzt wird das durch § 4 DGUV Vorschrift 1, der ausdrücklich verlangt, dass Unterweisungen „in für die Versicherten verständlicher Form und Sprache" erfolgen.

Das Gesetz schreibt damit keine bestimmte Sprache vor — es schreibt das Ergebnis vor: der Mitarbeiter muss die Unterweisung tatsächlich verstehen können. Reicht das Deutsch dafür nicht aus, muss die Unterweisung in der Muttersprache oder auf andere Weise verständlich gemacht werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Arbeitgeber, nicht beim Mitarbeiter.

Eine Unterschrift allein ist dafür kein ausreichender Nachweis: Sie belegt, dass jemand unterschrieben hat, nicht dass er den Inhalt verstanden hat. Wer im Betrieb erkennbar kaum Deutsch spricht und trotzdem nur einen deutschen Text unterschreibt, hat rechtlich weiterhin ein offenes Risiko — bis hin zu Bußgeldern oder persönlicher Haftung nach einem Arbeitsunfall.

Mehr zu Fristen, Inhalt und Nachweis einer Unterweisung findest du in unserer Unterweisung-Vorlage. Eine ausführlichere Einordnung der Rechtslage bei fremdsprachigen Teams gibt es im Ratgeber Unterweisung für fremdsprachige Mitarbeiter.

Verstanden wird jeder

Wie uVise das löst

Statt Übersetzer zu organisieren oder auf gut Glück zu unterschreiben, übernimmt uVise die Verständlichkeit direkt in der App — für jeden Mitarbeiter in seiner eigenen Sprache.

  • 41 Sprachen zur Auswahl, u. a. Türkisch, Ukrainisch, Arabisch, Polnisch und Rumänisch
  • Jede Unterweisung wird automatisch übersetzt und laut vorgelesen
  • Die Unterschrift wird erst freigeschaltet, nachdem der Text vollständig gelesen oder vorgelesen wurde
  • Die gewählte Sprache wird zusammen mit Zeitstempel und Unterschrift im Nachweis dokumentiert
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DOKUMENT · DEUTSCH

Vorteile einer mehrsprachigen Unterweisung mit uVise

Verständlich für jeden Mitarbeiter, rechtssicher dokumentiert — ohne zusätzlichen Aufwand für dich.

Rechtssicher

Erfüllt die Vorgabe aus ArbSchG & DGUV Vorschrift 1, dass die Unterweisung in einer für den Mitarbeiter verständlichen Sprache erfolgen muss.

Lückenlos dokumentiert

Gewählte Sprache, Zeitstempel und Unterschrift landen automatisch im Nachweis — startklar für die Berufsgenossenschaft.

Kein Dolmetscher nötig

uVise übersetzt und liest jede Unterweisung selbst vor — ohne externen Übersetzer und ohne Wartezeit.

Auf jedem Handy

Jeder Mitarbeiter wählt seine Sprache selbst in der eigenen App — kein Firmen-Gerät nötig.

Häufige Fragen

Zur Unterweisung fremdsprachiger Mitarbeiter.

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Sprache vor. § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 verlangen aber, dass die Unterweisung „in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache" erfolgt. Versteht ein Mitarbeiter kaum Deutsch, musst du also übersetzen, vorlesen lassen oder anders sicherstellen, dass der Inhalt ankommt — die Muttersprache ist dafür meist der zuverlässigste Weg.

Jede Unterweisung kann in 41 Sprachen übersetzt und vorgelesen werden, darunter Türkisch, Ukrainisch, Arabisch, Polnisch und Rumänisch. Der Mitarbeiter wählt seine Sprache selbst in der App.

Nein. Eine Unterschrift belegt nur, dass jemand unterschrieben hat, nicht dass er den Inhalt verstanden hat. War erkennbar, dass die Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, hilft die Unterschrift im Ernstfall wenig. Deshalb schaltet uVise die Unterschrift erst frei, nachdem der Text vollständig gelesen oder vorgelesen wurde.

In der Regel nicht. Für die meisten Betriebe reicht die automatische Übersetzung und Vorlesefunktion von uVise aus, um die gesetzlich geforderte Verständlichkeit herzustellen und nachweisbar zu dokumentieren. Bei sehr komplexen Inhalten (z. B. Gefahrstoffe mit vielen Fachbegriffen) kann ein Dolmetscher ergänzend sinnvoll sein.

Unterweisungen, die jeder Mitarbeiter versteht

In wenigen Minuten eingerichtet — leg direkt los, keine Kreditkarte nötig.

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