☀️ Helles Design
Für KFZ-Werkstätten

Unterweisung in der KFZ-Werkstatt, von Hebebühne bis Hochvolt.

Hebebühnen, Gefahrstoffe, immer mehr Elektro- und Hybridfahrzeuge mit Hochvolt-Technik — uVise übernimmt Fristen, Nachweise und die verständliche Vermittlung, auch bei gemischten Teams.

Keine Kreditkarte nötig · 12 Monate Laufzeit

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Demo-Stand: 2026-08-22-1005

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Typische Gefährdungen in der KFZ-Werkstatt

Welche Gefährdungen konkret relevant sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs — häufig wiederkehrend sind:

Hebebühnen

Absturz von Fahrzeugen oder Personen bei unsachgemäßer Bedienung, Überlastung oder mangelnder Wartung.

Reifen- & Radmontage

Quetschgefahr an Reifenmontiermaschine und Auswuchtgerät, Berstgefahr bei zu hohem Reifendruck.

Abgase & Kohlenmonoxid

Laufende Motoren in geschlossenen Werkstatthallen können zu gefährlichen CO-Konzentrationen führen.

Lärm & Gefahrstoffe

Druckluftwerkzeuge belasten das Gehör, Öle, Bremsflüssigkeit und Lacke gelten arbeitsschutzrechtlich als Gefahrstoffe.

Hochvolt-Systeme

Elektro- und Hybridfahrzeuge führen hohe Spannungen — Arbeiten daran erfordern eine besondere Qualifizierung.

Welche Unterweisungen in der KFZ-Werkstatt nötig sind

  • Sicherer Umgang mit Hebebühnen: Belastungsgrenzen, Aufnahmepunkte, Absicherung
  • Gefahrstoffunterweisung zu Ölen, Bremsflüssigkeit, Kühlmitteln und Lacken
  • Verhalten bei laufenden Motoren in geschlossenen Hallen (CO-Gefahr)
  • Hochvolt-Qualifizierung (Stufe 1 bis 3) für Arbeiten an Elektro- und Hybridfahrzeugen nach DGUV Information 209-093
  • Umgang mit Reifenmontiermaschine, Auswuchtgerät und Druckluftwerkzeugen

Rechtliche Grundlage ist § 12 ArbSchG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 1 — Details dazu in unserem Ratgeber DGUV Vorschrift 1: Unterweisungspflicht einfach erklärt. Öle, Bremsflüssigkeit und Lacke gelten arbeitsschutzrechtlich als Gefahrstoffe, mehr dazu in Gefahrstoffunterweisung: Pflicht, Betriebsanweisung, Ablauf. Zuständig für die meisten KFZ-Betriebe ist die BGHM.

Elektro- & Hybridfahrzeuge

Hochvolt-Qualifizierung: Stufe 1 bis 3

Fahrzeuge mit Hochvolt-Systemen führen Spannungen, bei denen schon der bloße Kontakt lebensgefährlich sein kann. DGUV Information 209-093 unterscheidet drei aufeinander aufbauende Qualifizierungsstufen:

  • Stufe 1 — Grundwissen für Tätigkeiten ohne direkten Kontakt zu Hochvolt-Komponenten, z. B. Wagenwäsche oder Reifenwechsel.
  • Stufe 2 — Arbeiten unter Anleitung einer Fachkraft für festgelegte, wiederkehrende Tätigkeiten.
  • Stufe 3 — eigenständiges Arbeiten am Hochvolt-System, inklusive Freischalten und Prüfen auf Spannungsfreiheit.

Welche Stufe ein Mitarbeiter benötigt, ergibt sich aus seiner konkreten Tätigkeit — unabhängig davon bleibt die reguläre jährliche Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 Pflicht.

Wie uVise in der KFZ-Werkstatt hilft

uVise erinnert automatisch an fällige Unterweisungen, sammelt die Unterschrift jedes Mitarbeiters rechtssicher mit Zeitstempel und legt den Nachweis unveränderbar im Archiv ab. Auch bei gemischten Teams: uVise übersetzt und liest jede Unterweisung zusätzlich in 41 Sprachen vor, mehr dazu unter Unterweisung mehrsprachig.

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Häufige Fragen

Zur Unterweisung in KFZ-Werkstätten.

Nur wer tatsächlich an Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen (Elektro- und Hybridfahrzeuge) arbeitet, benötigt eine Qualifizierung nach DGUV Information 209-093 — je nach Tätigkeit Stufe 1 bis 3. Wer solche Fahrzeuge nur bewegt oder wäscht, ohne am HV-System zu arbeiten, braucht diese Qualifizierung nicht zwingend, sollte aber trotzdem über die grundsätzlichen Gefahren unterwiesen sein.

Stufe 1 vermittelt Grundwissen für Tätigkeiten ohne direkten Kontakt zu Hochvolt-Komponenten. Stufe 2 qualifiziert für Arbeiten unter Anleitung einer Fachkraft. Stufe 3 berechtigt zu eigenständigen Arbeiten an Hochvolt-Systemen, inklusive Freischalten und Prüfen auf Spannungsfreiheit.

Mindestens einmal jährlich für alle Beschäftigten nach § 4 DGUV Vorschrift 1, zusätzlich anlassbezogen bei neuen Arbeitsmitteln, neuen Gefahrstoffen oder nach einem Unfall.

In der Regel die BGHM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall). Sie stellt auch branchenspezifische Musterbetriebe und Gefährdungsbeurteilungen für KFZ-Werkstätten bereit.

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Mehr zur Unterweisungspflicht in unserem Ratgeber Wie oft muss unterwiesen werden?. Zurück zur uVise-Startseite.